Mitarbeitervertretung
In jeder Einrichtung des Caritasverbandes gibt es eine Mitarbeitervertretung (MAV).
Eine Mitarbeitervertretung (MAV)
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informiert und berät Mitarbeiter/innen über Themen des Arbeits- und Tarifrechtes
- vertritt die Anliegen der Mitarbeiter/innen gegenüber dem Dienstgeber
- hat gegenüber dem Dienstgeber vielfältige Informations-, Beratungs- und Zustimmungsrechte
Gesetzliche Grundlage der Mitarbeitervertretung ist die Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) für die Diözese Speyer.
Die MAV berät zu folgenden Themen:
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR)
- Arbeitszeit
- Dienstplan
- Arbeitsschutz
- Urlaub
- Fort- und Weiterbildung
- Beschäftigungssicherung
Gesamtmitarbeitervertretung (GMAV): Was ist das?
Für alle Angelegenheiten des Mitarbeitervertretungsrechtes, die mehrere Einrichtungen des Verbandes betreffen, ist die Gesamtmitarbeitervertretung zuständig.
Sie setzt sich aus je einem Delegierten der derzeit 38 Mitarbeitervertretungen zusammen. Die Delegiertenversammlung trifft sich mindestens einmal jährlich. Der von ihr gewählte geschäftsführende Vorstand vertritt die GMAV nach außen.
Aufgaben der GMAV
- Sie spricht und verhandelt mit dem Vorstand des Caritasverbandes
- Sie arbeitet mit dem Vertreter der Dienstnehmerseite in der „Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes“ (AK), www.akmas.de, zusammen.
- Sie arbeitet mit der „Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der MAVen“ (DiAG-MAV), www.diag-mav-speyer.de, zusammen.