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25. September 2026

Caritas und Diakonie kritisieren Reformvorschläge für die Pflege

Ökumenische Sozialstationen in der Pfalz fordern grundlegende Nachbesserungen beim geplanten Pflegeneuordnungsgesetz und bei der Begrenzung der Refinanzierung von Tariflöhnen

Caritas und Diakonie warnen gemeinsam mit ihren ökumenischen Sozialstationen in der Pfalz vor schwerwiegenden Folgen des geplanten Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) für Pflegebedürftige, Angehörige und die ambulante Pflege. Eine Reform der Pflegeversicherung sei angesichts der zunehmenden Pflegebedürftigkeit, des Fachkräftemangels und der wachsenden Belastungen für das Pflegesystem zwar notwendig. 

Die derzeit geplanten Regelungen drohten jedoch bewährte Versorgungsstrukturen zu schwächen und notwendige Unterstützung gerade dort abzubauen, wo sie Menschen ein selbstständiges Leben zu Hause ermöglicht: „Um die gleiche Leistung in Anspruch nehmen zu können wie bisher, wird der private Geldbeutel zukünftig spürbar stärker belastet werden“, so Matthias Breuhauer, Referent für Betriebswirtschaft in der Arbeits-gemeinschaft für die Ökumenischen Sozialstationen. 

„Wir brauchen eine Reform, die die ambulante Pflege stärkt – keine Reform, die Leistungen und Strukturen abbaut, um kurzfristig Gelder einzusparen“, betont Regina Bernhart, Referentin für ambulante und stationäre Altenhilfe beim Caritasverband.

 131 Euro Entlastungsbetrag: Frühzeitige Unterstützung darf nicht wegfallen

Besonders kritisch sehen die Verbände den geplanten Wegfall des monatlichen Entlastungsbetrags von 131 Euro für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5.
Gerade Menschen mit Pflegegrad 1 befänden sich häufig in einer frühen Phase der Pflegebedürftigkeit. Der Entlastungsbetrag ermögliche heute konkrete Hilfen im Alltag – etwa Unterstützung im Haushalt oder Begleitung bei Einkäufen. Diese Angebote tragen dazu bei, die Selbstständigkeit zu erhalten und Angehörige zu entlasten.
 

„Prävention bedeutet nicht nur Beratung. Prävention bedeutet auch, frühzeitig praktische Unterstützung zu ermöglichen“, lautet die zentrale Forderung der ökumenischen Sozialstationen. Mit geplantem Wegfall des Entlastungsbeitrag ab 1. Januar 2027 prognostizieren die Sozialstationen, dass notwendige Hilfen verspätet einsetzen und Pflegebedürftigkeit schneller zunimmt.

 Ambulante Pflege ist mehr als Körperpflege

Die ambulanten Pflegedienste leisten nach Auffassung von Caritas und Diakonie weit mehr als reine Körperpflege und medizinische Versorgung. Unterstützung im Haushalt, beim Einkaufen, bei der Betreuung und Begleitung oder niedrigschwellige Angebote seien häufig ein entscheidender Baustein dafür, dass Menschen weiterhin zu Hause leben können.

Dabei spiele auch das gewachsene Vertrauensverhältnis eine zentrale Rolle. Pflegebedürftige würden häufig über Jahre von denselben Diensten begleitet. Pflegekräfte kennten die Menschen, ihre Angehörigen und ihre häusliche Situation und könnten Veränderungen frühzeitig wahrnehmen.

Das PNOG drohe diese gewachsenen Strukturen zu zerschlagen oder Leistungen aus dem bisherigen System der ambulanten Pflegedienste herauszulösen. Für Pflegebedürftige könne dies bedeuten, künftig mit mehreren Anbietern und unterschiedlichen Abrechnungswegen umgehen zu müssen.

Die Folge sei nicht nur zusätzlicher organisatorischer Aufwand. Die Verbände warnen auch vor steigenden Eigenanteilen und einer möglichen Unterversorgung, wenn Menschen aus finanziellen Gründen notwendige Leistungen reduzieren oder ganz darauf verzichten müssten.

Pflegeberatung soll wechseln, so wird gewachsenes Vertrauen zerstört

Auch bei der Pflegeberatung sind Änderungen geplant: Bisher haben Mitarbeiter der ökumenischen Sozialstationen die dafür vorgesehenen regelmäßigen Hausbesuche erledigt. „Im Fall der Sozialstation in Limburgerhof sind das fünf Mitarbeiter. Diese be-treuen fast 2000 Patienten“, erklärt Martina Meinel, Pflegedienstleitung der ökumenischen Sozialstation Limburgerhof. „Vorgesehen ist nun, diese Leistung komplett bei der Pflegekasse anzudocken.“ Meinel sieht die große Gefahr, dass auch hier gewachsenes Vertrauen und persönliche Beziehungen zerstört werden.

Verhinderungspflege muss Angehörige auch im Alltag entlasten

Nach den vorliegenden Planungen soll das neue Überbrückungsbudget in der Regel auf pflegerische Akutversorgung und Krisensituationen konzentriert werden. Die bisherige Möglichkeit, Mittel flexibel auch für Hauswirtschaft und planbare Entlastung einzusetzen, werden damit eingeschränkt.
„Wer möchte, dass Pflege zu Hause dauerhaft funktioniert, muss pflegende Angehörige dauerhaft entlasten“, so Meinel.


Tariflöhne müssen vollständig refinanziert werden

Zusätzlichen Druck auf die Pflege erwarten Caritas und Diakonie durch das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Insbesondere die vorgesehene Begrenzung der Refinanzierung von Tarifsteigerungen sehen die Verbände kritisch.

Pflege sei eine ausgesprochen personalintensive Dienstleistung. Personalkosten bildeten den größten Kostenblock der Einrichtungen. Tarifliche Lohnsteigerungen seien dabei keine beliebig steuerbaren Ausgaben.

„Wir können Tariflöhne nicht einfach aus eigenen Mitteln auffangen. Wenn politisch gewollt ist, dass Pflegekräfte angemessen und tarifgerecht bezahlt werden, muss diese Bezahlung auch vollständig refinanziert werden“, lautet die Forderung von Jutta Asal-von-Wuthenau, Leiterin des Caritas-Altenzentrums St. Hedwig in Kaiserslautern. 

Eine Begrenzung der Refinanzierung könne zu erheblichen Finanzierungslücken führen. Für Einrichtungen bedeute dies wachsenden wirtschaftlichen Druck, weniger Spielräume und langfristig eine Gefährdung von Angeboten und Standorten. Besonders kritisch sei dies in Regionen, in denen die Versorgungsstrukturen ohnehin dünn seien.

Nach Einschätzung der beiden Verbände könnten die geplanten Änderungen zu erheblichen Einnahmeverlusten im ambulanten Bereich führen. Die Einnahmen der ambulanten Dienste könnten demnach um rund 30 Prozent zurückgehen. Damit seien nicht nur die wirtschaftliche Stabilität der Dienste, sondern auch Arbeitsplätze und die Versorgungssicherheit in der Fläche stark gefährdet.

Gemeinsame Forderungen von Caritas und Diakonie

Caritas und Diakonie fordern die Politik deshalb auf, die geplanten Regelungen grund-legend zu überarbeiten. Im Mittelpunkt stehen aus Sicht der ökumenischen Sozialstationen folgende Punkte:

•    Eine sinnvolle Reform der Pflegeversicherung statt einer Reform, die vor allem auf Einsparungen zielt.
•    Die Stärkung der ambulanten Pflege und der Erhalt bewährter Versorgungsstrukturen.
•    Der Erhalt konkreter niedrigschwelliger Entlastungsangebote – insbesondere des Entlastungsbetrags.
•    Eine flexible Nutzung des geplanten Überbrückungsbudgets, die auch planbare Entlastung pflegender Angehöriger ermöglicht.
•    Die Entwicklung und Nutzung des Sozialraumbudgets mit tragfähigen Strukturen vor Ort.
•    Die Anerkennung und Einbindung der Fachlichkeit ambulanter Pflegedienste in die künftige Pflegebegleitung.
•    Der Erhalt von Arbeitsplätzen und eine auskömmliche Finanzierung der ambulanten und stationären Pflege.
•    Die vollständige Refinanzierung tariflich vereinbarter Personalkosten.
•    Eine Berücksichtigung der tatsächlichen wirtschaftlichen Bedingungen der Pflegeein-richtungen bei den Vergütungsverhandlungen.
•    Die Sicherung der pflegerischen Infrastruktur: Beitragssatzstabilität darf nicht durch eine Schwächung der Versorgung erkauft werden.

„Die Politik hat die Konsequenzen ihrer Reformpläne für die Menschen vor Ort nicht ausreichend bedacht. Wer genug Geld hat, wird auch nach dem 1. Januar 2027 seine Pflege sicherstellen können. Für alle anderen wird das so nicht mehr möglich sein“, appelliert Albrecht Bähr, Vorsitzender des Diakonischen Werk Pfalz und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz. Es gehe nicht allein um einzelne Leistungsbeträge oder Abrechnungsmodalitäten. Auf dem Spiel stehen laut Caritas und Diakonie verlässliche Beziehungen, die Entlastung pflegender Angehöriger, Arbeitsplätze in der Region und letztlich die Frage, ob pflegebedürftige Menschen auch künftig gut und möglichst lange in ihrem Zuhause versorgt werden können. 

Hintergrund

Die ökumenischen Sozialstationen in der Pfalz stehen für eine Pflege, die Menschen ganzheitlich begleitet, vorhandene Strukturen nutzt und Versorgung dort sicherstellt, wo die Menschen leben: zu Hause. Insgesamt 26 ökumenische Sozialstationen sind Mitglied der Arbeitsgruppe und versorgen aktuell rund 12.000 Personen pro Jahr. Hierfür sind flächendeckend mehr als 2.157 Menschen im Hauptamt tätig, weitere rund 170 Personen unterstützen die Arbeit im Ehrenamt. 

Text: Yasemin Böhnke, Pressesprecherin Diakonisches Werk der Evangelischen Kirche der Pfalz