Ausbildung zur Praxisanleitung
Die Weiterbildung für „Praxisanleiter*in in der Pflege" befähigt die Teilnehmer*innen, die praktische Ausbildung des pflegerischen Nachwuchses zu organisieren und sie beim Erwerb der Fachkenntnisse und Kompetenzen zu fördern. Zudem wirken sie bei der Personalentwicklung ihrer Einrichtung mit.
Die Weiterbildung berücksichtigt die Vorgaben der Pflegekammer Rheinland-Pfalz sowie der generalisitschen Ausbildung ab 2020 und umfasst 308 Stunden Unterricht.
Welche rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen müssen bei der praktischen Ausbildung berücksichtigt werden? Wie gestalte ich sowohl geplante als auch situative Anleitungsprozesse? Wie bewerte ich objektiv fachliche, soziale und personale Kompetenzen der Auszubildenden und formuliere Beurteilungen? Diese schwierigen Aufgaben erfordern eine berufspädagogische Weiterbildung. Das berufliche Selbstverständnis als Praxisanleiter/in wird vertieft durch die Auseinandersetzung mit aktuellen ethischen Fragen in der Pflege.
Informationen zur Ausbildung
Voraussetzungen
- Abschluss Pflegefachkraft nach Krankenpflegegesetz oder Altenpflegegesetz
- Nachweisliche mind. einjährige Berufserfahrung als Pflegefachkraft
Modul- und Stundenaufteilung
Die Weiterbildung „Praxisanleiter*in in der Pflege“ ist in thematisch aufeinander aufbauende Module gegliedert. Sie lernen in Blockwochen.
Der Lehrgang wird berufsbegleitend durchgeführt. In 308 Stunden – aufgeteilt auf 8 Blöcke – werden praxisbezogen Kompetenzen zu Kommunikation, systematischem Arbeiten, Anleitung, Bewertung und Beratung teilnehmerorientiert vermittelt.
Jedes der vier Module schließt mit einer Modulprüfung ab. Danach findet die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung statt. Die Teilnehmer/innen erhalten eine Weiterbildungsbescheinigung und Modulabschlussbescheinigungen der Weiterbildungsstätte und ein Abschlusszeugnis und eine Urkunde mit der Weiterbildungsbezeichnung „Praxisanleiter in der Pflege“ von der Pflegekammer Rheinland-Pfalz.
Unterrichtszeiten
Die Unterrichtsblöcke entnehmen Sie als Teilnehmer der derzeitigen Weiterbildung bitte der Blockplanung!
Abschluss
Als Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung findet eine erste Aufsichtsarbeit im dritten Block statt. Die Abschlussprüfung umfasst eine Studienarbeit über einen ausgewählten Anleitungsprozess, eine schriftliche Aufsichtsarbeit und ein Kolloquium gemäß Weiterbildungsgesetz. Die Teilnehmer/innen erhalten ein Zeugnis und eine Urkunde als "Staatlich anerkannte Praxisanleiter/in im Gesundheitswesen und in der Altenpflege".