Bitte Folgerezepte rechtzeitig vor Beginn des neuen Behandlungszyklus bestellen.
Im Sinne einer reibungslosen Bearbeitung ist es wichtig, dass uns im aktuellen Quartal der Überweisungsschein für das Kind eines niedergelassenen Kinder- oder Hausarztes vorliegt. Erst ab dem Ausstellungsdatum des Überweisungsscheins kann eine Verordnung ausgestellt werden (im Rahmen des Versorgungsauftrages).
Es ist nicht möglich, Verordnungen für einen Zeitpunkt vor dem Ausstellungsdatum der Überweisung auszustellen („rückwirkende Verordnung“)
Bitte bei Bestellung von BTM den Abholungstermin vermerken!