Wohnungsnotfallhilfe am Caritas-Zentrum Landau
Wir betrachten „Wohnen“ als Menschenrecht und setzen uns mit den individuellen Hilfen unserer drei Fachdienste für Personen ein, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind.
Ziel der Hilfen ist die Existenzsicherung sowie der Zugang zu einer langfristig gesicherten Unterkunft, die den individuellen Bedarfen unserer Kund*innen entspricht (z.B. zu einer eigenen Mietwohnung, zu (ambulant) betreuten Wohnformen oder zum stationären Wohnen).
Wohnungsnotfallhilfe.LD@Caritas-Speyer.de
1. Ambulante Wohnungslosenhilfe an der städtischen Notunterkunft
Das von der Stadt Landau geförderte Projekt richtet sich an Personen, die wegen Obdachlosigkeit durch die Ordnungsbehörde in der städtischen Notunterkunft untergebracht sind. Durch niedrigschwellige ambulante Hilfen vor Ort werden die Bewohner*innen in ihren Anliegen beraten, im Alltag begleitet und bei der Rechtsdurchsetzung und Anbindung an weiterführende Hilfen unterstützt.
Schwerpunkte des Angebots sind:
- Professioneller Beziehungsaufbau, Bedarfsabklärung und Krisenintervention
- Anbindung an existenzsichernde staatliche Hilfen sowie weiterführende Hilfen der Sozialgesetzgebung
- Unterstützung beim Zugang zu Hilfen des Gesundheitssystems und der Eingliederungshilfe
- Ressourcenaktivierung und Stabilisierung
- Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung langfristiger Ziele und Perspektiven
Wohnungslosenhilfe.LD@Caritas-Speyer.de
2. Ambulante Fachberatungsstelle zur Wohnraumsicherung
Die vom rheinlandpfälzischen Sozialministerium und der Stadt Landau geförderte Fachberatungsstelle zur Wohnraumsicherung bietet Personen und Familien Unterstützung, deren Verblieb im eigenen Wohnraum aufgrund von Mietschulden, Kündigungen oder Räumungsklagen akut gefährdet ist. Ebenso erhalten Personen Beratung, die „verdeckt wohnungslos“, also ohne eigenen Mietvertrag und Meldeadresse, sind.
Schwerpunkte des Angebots sind:
- Hilfen zur Vermeidung eines drohenden Wohnungsverlusts
- Anbindung an existenzsichernde staatliche Hilfen sowie weiterführende Hilfen der Sozialgesetzgebung
- Unterstützung beim Zugang zu weiterführenden Hilfen, z.B. zu juristischen Hilfen, Hilfen zur Schuldenreduzierung, gesundheitlichen Hilfen etc.
- Hilfen bei der Vermittlung von neuem Wohnraum, wenn der Verlust des Wohnraums nicht verhindert werden kann oder bereits eingetreten ist
- Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung langfristiger Ziele und Perspektiven
Wohnraumsicherung.LD@Caritas-Speyer.de
3. Housing First
Das vom rheinlandpfälzischen Sozialministerium geförderte Projekt „Housing First“ richtet sich an langzeitwohnungslose Menschen, die aufgrund von individuellen Hemmnissen keinen Zugang zu eigenem Wohnraum finden. Das Personal akquiriert für die Teilnehmer*innen Wohnraum und bietet nach dem Einzug in die eigenen vier Wände umfangreiche wohnbegleitende Hilfen an, um den Verbleib in der Wohnung zu sichern und die Lebenssituation langfristig zu stabilisieren.
Schwerpunkte des Angebots sind:
- Aufnahme von Projektteilnehmenden und professioneller Beziehungsaufbau
- Akquise geeigneter Wohnungen
- Unterstützung bei der Organisation und Umsetzung des Einzugs
- Anbindung an existenzsichernde staatliche Hilfen sowie weiterführende Hilfen der Sozialgesetzgebung
- Unterstützung bei der Entwicklung langfristiger Ziele und Perspektiven
Housing-First.LD@Caritas-Speyer.de