AVR Schulung Caritas 2027 - Neufassung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR der Caritas)
Caritasverband Speyer e. V., Abt. Personal/PE petra.wilhelm@caritas-speyer.de
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Freie Plätze
Geschäftsstelle der Arbeitsrechtlichen Kommission der Dienstgeberseite
Inhalte der Schulung
Die Neufassung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas tritt zum 01.01.2027 in Kraft.
Ziel der Schulung ist es, einen Überblick über die anstehenden Veränderungen und wesentliche Hinweise für Vorbereitungen der Überleitung zu geben. Wir wollen auch Ihre Fragen aus der Praxis beantworten.
Einheitliche Systematik und Geltungsbereich
• Die Auflösung der Anlagen 2, 2d, 2e für allgemeine Mitarbeitende, Pflege oder Sozial- und Erziehungsdienst
• Was ändert sich für die Beschäftigten der Anlage 31-33?
Gleiche allgemeinen Regelungen und eine einheitliche Entgeltordnung (EGO)?
• Mehr Klarheit und Orientierung
Überleitungsprozess für Bestandsmitarbeitende
• Vorbereitung der Überleitung der Anlage 2
• Wahlrecht bei Ein- und Umgruppierung
• Wechsel in das neue System?
• Zuordnungstabellen
• Fristen
Neuerungen in der Struktur
• Bessere Lesbarkeit und Systematik
• Überarbeitung bestimmter Regelungen (z. B. Teilzeitbeschäftigung, Arbeitszeit)
