AVR Seminar - Die neue Caritas /Wegfall der Anlage 2
Caritasverband Speyer e. V., Abt. Personal/PE petra.wilhelm@caritas-speyer.de
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Freie Plätze
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Nach vielen Jahren des Wartens, treten ab dem Jahr 2027 überarbeitete Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) in Kraft, die neben einer neuen Struktur der Anlage 2 weitere wesentliche Änderungen nach sich ziehen. Die neue Struktur betrifft neben der Vergütungsstrukturen an sich auch die übrige Eingruppierungssystematik der bisherigen Anlage 30-33 und weitere arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen.
Auf die vielen Fragen gibt es in der Veranstaltung eine Antwort samt einem kompakten und praxisnahen Überblick über die neuen AVR 2027. Die Änderungen werden systematisch eingeordnet und der konkrete Handlungsbedarf für die Einrichtungen der Caritas benannt.
Inhalt
- Rechtlicher und tariflicher Hintergrund der neuen AVR 2027
- Geltungsbereich und was wird aus den Anlagen 30-33
- Zentrale Änderungen gegenüber den bisherigen AVR u.a.
- Neue Vergütungs- und Eingruppierungsstrukturen
- Regelungen zu Stufenlaufzeiten und Stufenzuordnung
- Veränderung bei Arbeitszeit
- Anpassungen bei Urlaub und Freistellung - Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverträge, gibt es einen Handlungsbedarf?
- Fristen (für wen und was)
- Überleitungsregelungen
- Praxisfragen und Umsetzungsherausforderungen werden geklärt
