AVR Seminar - Eingruppierung nach den Regelungen der neuen AVR-Caritas 2027
Caritasverband Speyer e. V., Abt. Personal/PE petra.wilhelm@caritas-speyer.de
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Freie Plätze
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zum 01.01.2027 gilt die Neufassung der Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der Caritas.
Dies markiert den Abschluss einer lange währenden Reform. Die Eingruppierung der Mitarbeitenden erfolgt nun in die neue Entgeltordnung. Wie und vor allem wo sind zukünftig die korrekten Zuordnungen zu finden. Dies schauen wir uns gemeinsam an und finden die passenden Eingruppierungen für Ihre Mitarbeitenden, egal ob allgemeiner Verwaltungsdienst, handwerkliche geprägte Aufgaben, IT-ler oder Mitarbeitende in der Pflege bzw. im Sozial- und Erziehungsdienst. Entlang der Eingruppierungs-Systematik ordnen wir jeden Mitarbeitenden in die neue Entgeltordnung ein und Sie erhalten einen Überblick über die verschiedenen beruflichen Zuordnungskriterien und -anforderungen.
Methode der Eingruppierung
• Rechtsgrundlagen
• Struktur der neuen Entgeltordnung (Teil A und Teil B)
• Grundsatz der Tarifautomatik
• Bildung von Arbeitsvorgängen
Bewertungsmerkmale nach den AVR
• Baukastenprinzip
• System der Tätigkeitsmerkmale
• Die Bedeutung von Qualifikationen/ Fallgruppen und der Anmerkungen
• Allgemeine Vorbemerkungen, insbesondere der Spezialitätsgrundsatz
• Anforderung an sonstige Beschäftigte
Teil A - Abschnitt I: Mitarbeiter im allg. Verwaltungsdienst
• Von EG 1 bis EG 17
• unbestimmte Rechtsbegriffe
• Anforderung an sonstige Beschäftigte
Teil A - Abschnitt I: Mitarbeiter handwerklich geprägten Tätigkeiten
• Von EG 1 bis EG 7
• Unterschiedliche Ausbildungsgänge
• Hochwertige und besonders hochwertige Aufgaben
Teil A - Abschnitt II: Mitarbeiter in technischen Berufen, insbesondere IT
• Baukasten der IT-Merkmale
• Übersicht der Meister-Merkmale
• Betrachtung der Techniker-Anforderungen
• Übersicht über Ingenieur-Merkmale
Teil B - Abschnitt XXI: Mitarbeitende in der Pflege sowie Leitende Mitarbeitende in der Pflege
• Mitarbeitende in der Pflege
• Leitende Mitarbeitende in der Pflege
• Allgemeine Eingruppierung von 9b bis 15
Teil B – Abschnitt XXIV: Sozial- und Erziehungsdienst
• Erzieherinnen und Erzieher
• MA Soziale Arbeit / Sozialpädagogik / Heilpädagogik
• Schwierige Aufgaben im Vergleich zu Normaltätigkeiten nach EG S11b/EG 12
• Handwerklicher Erziehungsdienst
Sonstige Berufsgruppen, wie
• Alltagsbegleiter, Betreuungskräfte
• Therapeutische Berufsbilder
• Leitungskräfte
Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung
Fallbeispiele, die im Seminar behandelt werden sollen, können in anonymisierter Form bis ca. 10 Tage vor der Schulung eingereicht werden. Diese müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich stellenbezogen sein und dürfen keine personenbezogenen Daten enthalten.
