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Landesstelle für Suchtfragen sieht Legalisierung von Cannabis kritisch
Die geplante Teillegalisierung von Cannabis kann kommen. Das Bundeskabinett hat am 18. Oktober den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach verabschiedet. Die Neuregelungen wurden im Vorfeld vor allem von Union und Ver-bänden heftig kritisiert.
Der Entwurf von Gesundheitsminister Karl Lauterbach sieht unter anderem vor, dass der Besitz von 25 Gramm Cannabis für erwachsene Privatpersonen straffrei sein soll. Zudem können Privatpersonen mit bis zu drei Pflanzen selbst Cannabis anbauen. In neu zu gründenden Vereinen von bis zu 500 Personen soll zudem für den privaten Konsum Cannabis angebaut werden dürfen. Die Abgabe soll für Mitglieder auf 25 Gramm pro Tag und 50 Gramm pro Monat beschränkt werden. Die Bundesländer entscheiden aber selbst, ob sie solche Anbaugruppen zulassen.
Der Gesetzentwurf wurde im Vorfeld heftig diskutiert. Zwischen den Ampel-Parteien und der oppositionellen Union sowie einigen unionsgeführten Ländern ist etwa umstritten, ob die Teillegalisierung den Cannabis-Konsum fördert oder lediglich aus der Illegalität holt. Zudem ist die Frage einer ausreichenden Prävention vor Suchtgefahren und einer möglichen weiteren Belastung der Justiz umstritten.
Andreas Heinz, Leiter des Caritas-Zentrums Saarpfalz und Vorsitzender der saarländischen Landesstelle für Suchtfragen (ein Ausschuss der LIGA Saar), hat am 18. Oktober dem saarländischen Rundfunk ein Interview zu dem Thema gegeben. Er kritisiert eine zu geringe finanzielle Ausstattung der Präventionsarbeit der Kommunen und offene Fragen, die der Gesetzentwurf nicht ausreichend beantwortet.
Das Interview ist zu hören ab Minute 14.50
https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=32623&pnr=&tbl=pf
Text und Foto: Caritasverband für die Diözese Speyer / Adobe Stock H-Ko