Caritasverband für die Diözese Speyer
Nikolaus-von-Weis-Straße 6
67346 Speyer
Telefon: 06232 / 209-0
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Wir sind in der Kranken- und Altenpflege tätig, um Pflegebedürftigen professionell zu helfen, ein selbständiges, selbstbestimmtes und würdevolles Leben in der gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Wir sind in Haßloch und den benachbarten Orten sowie in den Verbandsgemeinden Deidesheim und Wachenheim für Sie unterwegs.
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Wir begegnen uns verständnisvoll, freundlich und ehrlich auf Augenhöhe und unterstützen uns gegenseitig respektvoll mit Fingerspitzengefühl in unserer Arbeit.
Wir vertrauen uns und nehmen andere Meinungen offen und wertungsfrei an.
Die Kritik wird sachlich geäußert, wir lassen uns gegenseitig ausreden und zeigen Konsensbereitschaft
Wir arbeiten professionell und korrekt, dabei begegnen wir unseren Kunden und deren Angehörigen ehrlich, freundlich und respektvoll.
Wir wahren die Intim- und Privatsphäre und sind neutral, spontan, flexibel und zeigen Gesprächsbereitschaft.
Auf Antrag stellt Ihnen Ihre Pflegekasse 40,- EUR monatlich für Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Die Organisation der Pflegehilfsmittel obliegt Ihrer Verantwortung.
Dazu gehören:
Sie erhalten monatlich 125 EUR von Ihrer Pflegekasse. Falls Sie das Geld nicht monatlich ausschöpfen, kann es bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart und verwendet werden. Danach verfällt der Restbetrag.
Wir übernehmen gerne für Sie die Betreuung und Pflege für Ihren Angehörigen.
Hier eine Auswahl unserer Leistungen für Sie:
Personen mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag auch für persönliche / körperliche Hilfen verwenden.
Für die Verhinderungspflege können Sie jährlich, ab dem Pflegegrad 2 bis 5*, bis zu 1.612,00 EUR von der Pflegekasse erhalten.
Ergänzend können bis zu 50 Prozent des Betrags für die Kurzzeitpflege (bis 806,00 EUR) auch für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Das Pflegegeld wird hierbei nicht gekürzt.
Wir übernehmen gerne für Sie stundenweise die Betreuung und Pflege für Ihren Angehörigen.
Hier eine Auswahl unserer Leistungen für Sie:
*Der Pflegegrad muss für mindestens 6 Monate schon bestehen und der Pflegebedürftige wurde 6 Monate zu Hause gepflegt.
In Einrichtungen, die Kurzzeitpflege anbieten, können pflegebedürftige Menschen für einen bestimmten Zeitraum fachlich qualifizierte Pflege und Unterstützung in Anspruch nehmen. Geeignet ist Kurzzeitpflege zur Erholung etwa nach Krankenhausaufenthalten, zur Überbrückung der Zeit bis zur Kur oder wenn pflegende Angehörige selbst verhindert oder im Urlaub sind.
Haben Sie einen Pflegegrad, so übernimmt Ihre Pflegekasse für eine Dauer bis zu 28 Tage pro Kalenderjahr einen Teil der Kosten. Darüber hinaus haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf zusätzliche 28 Tage Pflegekassenzuschuss.
Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder ein unabhängig Begutachtender zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Privat versicherte Personen stellen ihren Antrag bei ihrer Versicherung. Die Begutachtung erfolgt dann durch deren Medizinischen Dienst („MEDICPROOF“).
Beurteilt werden die Bereiche „Mobilität“, „kognitive und kommunikative Fähigkeiten“, „Verhalten und psychische Problemlagen“, „Selbstversorgung“, „Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen“ und „Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte“.
Die Einschätzung richtet sich ausschließlich danach, ob die Person in der Lage ist, ohne personelle Unterstützung eine Körperhaltung einzunehmen/zu wechseln und sich fortzubewegen. Beurteilt werden lediglich Aspekte wie Körperkraft, Balance, Bewegungskoordination etc. Die kognitive Beeinträchtigung wird hier nicht berücksichtigt.
Die Einschätzung bezieht sich ausschließlichen auf die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten und Aktivitäten. Es werden nur die Aspekte des Erkennens, Entscheidens und Steuerns von Aktivitäten beurteilt. Die motorische Umsetzung wird hier nicht berücksichtigt.
Die Einschätzung richtet sich nach immer wieder auftretenden Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, als Folge von Gesundheitsproblemen. Im Mittelpunkt steht die Frage, inwieweit die Person ihr Verhalten ohne personelle Unterstützung steuern kann. Eine fehlende Selbststeuerung ist auch dann vorhanden, wenn ein Verhalten nach Aufforderung abgestellt wird, aber danach immer wieder aufs Neue auftritt, da das Verbot nicht verstanden wird oder die Person sich nicht daran erinnern kann.
Die Einschätzung richtet sich danach, inwieweit die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Dabei ist es unerheblich, ob die Beeinträchtigung aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen.
Die Einschätzung richtet sich danach, in wie weit die Person die jeweilige Aktivität der ärztlich verordneten Maßnahme durchführen kann. Diese muss gezielt auf eine bestehende Erkrankung ausgerichtet und für voraussichtlich mindestens sechs Monate erforderlich sein.
Die Einschätzung richtet sich danach, inwieweit die Person die jeweilige Aktivität praktisch durchführen kann. Dabei ist es unerheblich ob die Beeinträchtigung aufgrund von Schädigungen somatischer oder mentaler Funktionen bestehen.
Eine Wundheilung läuft immer in drei wesentlichen Schritten (Phasen) ab.
Die erste Phase ist die Reinigungs- und Entzündungsphase (Exsudation). In der zweiten Phase wird neues Gewebe (Granulation) gebildet. Die Wundheilung schließt mit der dritten Phase, der Regeneration (Epithelisierung) ab.
Für jede dieser Phasen gibt es geeignetes Material zur Wundversorgung.
Erkrankungen wie Stoffwechselerkrankungen (Diabetes) oder Durchblutungsstörungen (Arteriosklerose) können eine Wundheilung verzögern. Gemeinsam mit Ihrem Arzt und ggfls. einem hinzugezogenen Wundexperten wird die Wundversorgung festgelegt. In regelmäßigen Abständen wird der Verlauf der Wundheilung besprochen und wenn notwendig, die Versorgung angepasst.
Nach Erhalt einer ärztlichen Verordnung stellen wir einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse. Nach Genehmigung durch Ihre Krankenkasse übernehmen wir die Wundversorgung bis zur Abheilung der Wunde.